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Rahmenbedingungen
Erstgespräch

 

Das Erstgespräch ist unverbindlich und dient der ersten Abklärung und dem persönlichen Kennenlernen. Situation, Problematik, Motivation und Erwartung der Patient:innen werden geschildert und die Rahmenbedingungen geklärt. Sowohl Patient:in, als auch Therapeut:in haben die Möglichkeit abzuklären, ob eine weitere gemeinsame Arbeit möglich und gewollt ist. Ich biete das Erstgespräch vergünstigt um € 50 an, um das Kennenlernen zu erleichtern. Die Kosten für das Erstgespräch werden nicht von den Krankenkassen refundiert.​​

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Honorar

 

Eine Therapieeinheit dauert 50 Minuten und kostet € 90. Sozialtarife werden individuell vereinbart. Die Zahlungsmodalitäten werden im Erstgespräch individuell festgelegt, wobei meinerseits die monatliche Überweisung bevorzugt wird.

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Absageregelung​

 

Sollten Sie einen Termin nicht einhalten können, bitte ich Sie, mir dies so früh wie möglich mitzuteilen. Ich bitte um Verständnis, dass Termine, die nicht 24 Stunden vor Beginn der vereinbarten Sitzung abgesagt werden, voll verrechnet werden. Denken Sie daran, dass Sie mit jedem nicht-Absagen einer anderen Person einen wichtigen Termin wegnehmen könnten.​​​​​​​​​​​​​​​

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Kostenzuschuss für Psychotherapie​

 

Der Kostenanteil bzw. Kostenersatz hängt von der jeweiligen Kasse ab (Stand Jänner 2023):

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  • Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) / ehemalige Gebietskrankenkassen (WGKK/ NöGKK, etc.): ca. € 33,70

  • Sozialversicherung der Selbständigen (SVS): ca. € 50,-

  • Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahn und Bergbau (BVAEB):
    ca. € 50,20,-

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Grundvoraussetzung dafür, dass die Österreichische Gesundheitskasse die Kosten für jede psychotherapeutische Behandlung übernehmen kann, ist eine ärztliche Überweisung, um mögliche körperliche Erkrankungen abzuklären, die eventuell Ihren Zustand (mit-)bedingen. Diese muss vor Beginn der Behandlung bei einem praktischen Arzt eingeholt werden, um den Kostenzuschuss von Beginn an einreichen zu können.

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Die ersten 10 Einheiten werden in der Regeln von den Krankenkassen ohne speziellen Antrag übernommen, ab der 11. Einheit muss ein Antrag an die zuständige Krankenkasse übermittelt werden. Das Ausfüllen des Antrags erfolgt gemeinsam.

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Weiterführende Links:

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Psychotherapiezuschüsse und Krankenkasse

ÖGK Bewilligung und Website der ÖGK zur Psychotherapie

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Verschwiegenheit

 

​Als Psychotherapeutin bin ich gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Alle Inhalte der psychotherapeutischen Arbeit sowie sämtliche persönlichen Informationen, die mir im Rahmen der Therapie anvertraut werden, werden vertraulich behandelt. Diese Schweigepflicht besteht uneingeschränkt und gilt auch gegenüber nahestehenden Personen, Behörden oder anderen Institutionen. Eine Durchbrechung der Verschwiegenheit ist ausschließlich in Fällen akuter Selbst- oder Fremdgefährdung vorgesehen. In einer solchen Situation wird das weitere Vorgehen grundsätzlich gemeinsam mit den betroffenen Patient:innen besprochen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, mich in bestimmten Fällen ausdrücklich von der Schweigepflicht zu entbinden.

Almwiese
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