Rahmenbedingungen
Erstgespräch
Das Erstgespräch ist unverbindlich und dient der ersten Abklärung und dem persönlichen Kennenlernen. Situation, Problematik, Motivation und Erwartung der Patient:innen werden geschildert und die Rahmenbedingungen geklärt. Sowohl Patient:in, als auch Therapeut:in haben die Möglichkeit abzuklären, ob eine weitere gemeinsame Arbeit möglich und gewollt ist.
Absageregelung
Termine, die nicht 24 Stunden vor Beginn der vereinbarten Sitzung abgesagt werden müssen leider voll verrechnet werden. Denken Sie daran, dass Sie mit jedem nicht-Absagen einer anderen Person einen wichtigen Termin wegnehmen könnten.
Verschwiegenheit
Als Psychotherapeutin bin ich gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Alle Inhalte der psychotherapeutischen Arbeit sowie sämtliche persönlichen Informationen, die mir im Rahmen der Therapie anvertraut werden, werden vertraulich behandelt. Diese Schweigepflicht besteht uneingeschränkt und gilt auch gegenüber nahestehenden Personen, Behörden oder anderen Institutionen. Eine Durchbrechung der Verschwiegenheit ist ausschließlich in Fällen akuter Selbst- oder Fremdgefährdung vorgesehen. In einer solchen Situation wird das weitere Vorgehen grundsätzlich gemeinsam mit den betroffenen Patient:innen besprochen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, mich in bestimmten Fällen ausdrücklich von der Schweigepflicht zu entbinden.
Kostenzuschuss für Psychotherapie
Der Kostenanteil bzw. Kostenersatz hängt von der jeweiligen Kasse ab (Stand Jänner 2023):
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Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) / ehemalige Gebietskrankenkassen (WGKK / NöGKK etc.): ca. € 33,70
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Sozialversicherung der Selbständigen (SVS): ca. € 50,-
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Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahn und Bergbau (BVAEB): ca. € 50,20,-
Grundvoraussetzung dafür, dass die Österreichische Gesundheitskasse die Kosten für jede psychotherapeutische Behandlung übernehmen kann, ist eine ärztliche Überweisung, um mögliche körperliche Erkrankungen abzuklären, die eventuell Ihren Zustand (mit-)bedingen. Diese muss vor Beginn der Behandlung bei einem praktischen Arzt eingeholt werden, um den Kostenzuschuss von Beginn an einreichen zu können.
Weiterführende Links:
